Ich bin im Besitz der kantonalen Praxisbewilligung und als eidg. anerkannte Psychotherapeutin bei santésuisse (Schweizer Krankenversicherer) anerkannt.
Seit dem 1.7.2022 werden die Kosten für Psychotherapie von den Krankenkassen unter folgenden Bedingungen aus der Grundversicherung übernommen:
Bei psychologischen (nicht-ärztlichen) Einzelpsychotherapien sind die Kostenbeteiligungen über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen möglich. Die Höhe der Beiträge an die Psychotherapie kann je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich sein. Klären Sie bitte direkt bei Ihrer Zusatzversicherung ab, welche Kosten diese zu welchen Bedingungen übernimmt.
Für alle Sitzungen (inkl. Paare und Familien) gilt der gleiche Tarif – CHF 180.00 für 60 Min. Gespräch und 10 Min. Vor- und Nachbereitung.
Längere Sitzungen wie für Paare und Familien verrechne ich anteilsmässig.
Als Selbstzahler*in sind Sie bereit, die Kosten für die Therapiesitzungen vollumfänglich zu übernehmen
Im Falle eines vorangegangenen Unfall- oder Traumageschehens besteht zudem gemäss Opferhilfegesetz (OHG) die Möglichkeit, eine Kostenbeteiligung zu beantragen. Erkundigen Sie sich dazu bei der Kantonalen Opferberatungsstelle.
Termine können bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die Hälfte des Tarifs verrechnet.
Als Fachpsychologin für Psychotherapie SBAP halte ich mich an die berufsethischen Grundsätze des Berufsverbandes. Dazu gehören neben der Schweigepflicht und der Verpflichtung zu fortlaufender Weiterbildung auch die Supervision der eigenen Tätigkeit.